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04.04.2021

Der Stadtrat vom 26. März 2021 in Kurzfassung


Hauptsatzung erweitert

Die Hauptsatzung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz ist um verbindliche Regelungen erweitert worden, mit denen die kommunalpolitische Arbeit auch in einer Situation wie der Corona-Pandemie gewährleistet bleiben kann. Die Mitglieder des Stadtrates stimmten der vorgeschlagenen Änderung mehrheitlich zu. Die Modifikation orientiert sich an der Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, das jetzt einen Passus zu „Abstimmungen in außergewöhnlichen Notsituationen“ enthält. In der Ergänzung der Hauptsatzung geht es beispielsweise um die öffentliche Bekanntmachung von Gremiensitzungen im Rahmen eines schriftlichen oder elektronischen Verfahrens. Schon im Vorfeld des nunmehr eingeholten Votums war die Verfahrensweise mit den Fraktionsvorsitzenden abgesprochen worden.

Photovoltaik wird befürwortet

Die Oranienbaum-Wörlitzer Stadträte haben sich entschieden, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteils Oranienbaum anzunehmen. Hintergrund ist ein Antrag der Firma Photovoltaikgesellschaft Halle UG, der am 11. August vergangenen Jahres in der Verwaltung einging. Vorgetragen von Geschäftsführer Frank-Michael Bogisch zielt der Antrag darauf ab, ein Bebauungsplanverfahren im Bereich des ehemaligen militärischen Geländes an der Bundesstraße 107 einzuleiten. Damit verbunden ist eine Änderung des Oranienbaumer Flächennutzungsplanes.

Auf dem Areal soll eine Photovoltaikanlage errichtet und betrieben werden. Da diese angestrebte bauliche Entwicklung bislang nicht im Flächennutzungsplan fixiert ist, muss parallel zur Arbeit am Bebauungsplan, für die das Unternehmen das Dessau-Roßlauer Büro für Stadtplanung GbR gewonnen hat, die Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden. Der Bauausschuss hatte sich bereits Mitte Oktober vorigen Jahres positiv zu dem Vorhaben geäußert. Dieser Position schlossen sich die Oranienbaumer Ortschaftsräte mit großer Mehrheit an. Für die im Änderungsverfahren anfallenden Kosten wird die Photovoltaikgesellschaft Halle UG aufkommen.

Darüber hinaus gaben die Volksvertreter mehrheitlich dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage an der B 107“ ihre Zustimmung. Zum städtebaulichen Vertrag, welcher der Sicherung der Finanzierung dient, kam es im nicht öffentlichen Teil. Das Dokument erhielt 19 Zustimmungen.

Votum zu Liquiditätskredit

Für die Tilgung von Liquiditätskrediten haben die Oranienbaum-Wörlitzer Stadträte jetzt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von drei Millionen Euro bestätigt. Mit dem Schritt wird die Zahlungsfähigkeit gesichert. Außerdem handelt es sich nicht um einen Betrag, der zusätzlich im kommunalen Haushalt zu verbuchen ist. Der Stand des Liquiditätskredites bleibt unverändert.

Durch eine ebenfalls außerplanmäßige Einzahlung ließ sich die Deckung gewährleisten. Das Vorgehen resultierte aus einer Ausschreibung, die im Haushaltsjahr 2020 durchgeführt worden war. Sie führte - auf Grund verbesserter Konditionen - zu einem Wechsel des Kreditinstitutes. Die Folge für die städtische Finanzverwaltung: Es waren sowohl die Tilgung des Liquiditätskredites an das vorherige Kreditinstitut als auch die Aufnahme des Kredites beim neuen Kreditinstitut zu buchen.

Ursprünglich war im vergangenen Jahr für eine derartige Vorgehensweise gar kein Planansatz festgesetzt worden, weil sich zwar eine mögliche Änderung im Vertrag, nicht jedoch ein Wechsel des Kreditinstitutes vorhersehen ließ. Die Aufnahme des Liquiditätskredites wird jährlich neu ausgeschrieben.

Personalien der Ortsfeuerwehr Horstdorf

Rückwirkend zum 28. Februar 2021 ist Thomas Bachmann von den Oranienbaum-Wörlitzer Stadträten vom Ehrenbeamtenverhältnis als Ortswehrleiter der Feuerwehr Horstdorf abberufen worden. Diese Entscheidung fiel mit 19 Zustimmungen aus.

Bachmanns Nachfolge tritt Markus Krause an. Er war von den Floriansjüngern bereits am 31. Januar 2020 einstimmig gewählt worden. Nachholen muss der neue Chef noch die erforderliche Qualifikation „Leiter einer Feuerwehr“. Gleichwohl kann er die Leitungsfunktion - befristet auf maximal 24 Monate - wahrnehmen. Die Volksvertreter nahmen jetzt eine Befristung der Position vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2023 vor.

Im Fall von Krauses Stellvertreter Steve Lüdigk, dem die Kameraden mehrheitlich das Vertrauen aussprachen, wurde ebenso vorgegangen. Auch Lüdigk muss den Qualifikationslehrgang noch absolvieren.

Erleichterungen für Jahresabschlüsse

Zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse von 2014 bis 2020 können Erleichterungen angewendet werden. Diese bestätigten jetzt die Mitglieder des Stadtrates Oranienbaum-Wörlitz ebenfalls mit 19 Zustimmungen. Darüber hinaus gaben sie dem Umsetzungsplan für die zeitgerechte Erstellung der verkürzten Jahresabschlüsse und des ersten nachfolgenden, vollständig korrekt aufgestellten Jahresabschlusses ihre Zustimmung.

Mit dem Vorgehen wird dem Umstand Rechnung getragen, dass derzeit bei vielen Kommunen nicht unerhebliche Arbeitsrückstände zu verzeichnen sind. Diese führten dazu, dass weder den Städten und Gemeinden noch den Aufsichtsbehörden aktuelle Informationen über die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.

Das ist eine Situation, auf deren Basis kaum finanzpolitische und aufsichtsrechtliche Entscheidungen verantwortungsvoll getroffen werden können. Um die Voraussetzungen zu schaffen, dass alle Kommunen effizient und rechtskonform schnellstmöglich über einen aktuellen verwertbaren Jahresabschluss verfügen und damit in die Lage versetzt werden, diesen zukünftig vollumfänglich zu erstellen, lässt das Kommunalverfassungsgesetz nunmehr Erleichterungen zu.

Die Erleichterungen gelten für alle Jahresabschlüsse im Anschluss an die Eröffnungsbilanz bis einschließlich für den Jahresabschluss 2020. Dies betrifft bei der Stadt Oranienbaum-Wörlitz die Jahresabschlüsse von 2014 bis 2020. Wenn sie erstellt werden, kann auf verschiedene Buchungen verzichtet werden.

Spätestens für das Haushaltsjahr 2021 ist der Jahresabschluss indes vollständig und korrekt sowie zeitgerecht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2021 ist mit den vollständigen Unterlagen und der Vollständigkeitserklärung des Hauptverwaltungsbeamten ausnahmsweise spätestens bis zum 30. Juni 2022 dem zuständigen Rechnungsprüfungsamt zu übergeben.

Die Kommunalaufsichtsbehörde hat die Genehmigung der Haushaltssatzung ab dem Haushaltsjahr 2023 solange zurück zu stellen, bis der vollständig erstellte und prüffähige Jahresabschluss des Vorvorjahres dem Rechnungsprüfungsamt übergeben wurde.

Finanzaufwand in Kitas

Der finanzielle Aufwand im Bereich der Personalausstattung für die kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Oranienbaum-Wörlitz ist im vergangenen Jahr um 7,68 Prozent überschritten worden. Eingeplant waren 3.279.800 Euro. Kassenwirksam geworden sind 3.531.746,07 Euro. Den überplanmäßigen Aufwand, der sich bei den Dienstbezügen, den Beiträgen zu den Versorgungskassen und den Beihilfen niederschlug, haben jetzt die Stadträte bestätigt.

Die Finanzverwaltung benannte einige Hauptursachen für die Überschreitung des Planansatzes. So mussten aufgrund der Pandemielage zur Absicherung der Öffnungen und der Gewährleistung der Betreuung Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, aus denen ein stärkerer Personaleinsatz resultierte. Darüber hinaus waren Langzeiterkrankungen, Schwangerschaften und eine allgemein sehr hohe Ausfallquote zu kompensieren. Dies passierte zum einen durch die Erhöhung der Arbeitszeit, zum anderen durch Neueinstellungen.

Weiter flossen die Zahlungen von Krankengeldzuschüssen laut Tarifvertrag und die späte Tarifeinigung zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband in die Endabrechnung ein. Mit 233.788,71 Euro wurde die ursprüngliche Planung bei den Dienstbezügen (3.134.000 Euro) am deutlichsten überschritten.

Spenden bestätigt

Für Einrichtungen und Veranstaltungen in der Stadt Oranienbaum-Wörlitz ist auch im Jahr 2020 wieder fleißig gespendet worden. Über die Annahme und die Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder anderen Zuwendungen, die einen Wert von 500 Euro überschreiten, müssen laut der Hauptsatzung die Stadträte entscheiden. Im vergangenen Jahr betraf das zehn verschiedene Empfänger oder Zuwendungszwecke. Die am Ende bestätigte Gesamtsumme belief sich auf 24.689,95 Euro. Den größten Vermögenswert stellten die 4.973 Euro für medizinische Gesichtsmasken dar. Stark von der Spendenwilligkeit profitierte auch das Einheitsdenkmal am Oranienbaumer Busbahnhof (4.060 Euro). Der „Luisenschule“ in Wörlitz kamen 3.914 Euro zu Gute.

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