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Änderung der 16. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ab 19.03.2022 in Kraft

Hier finden Sie Sechzehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 01. März 2022 in der geänderten Fassung vom 19. März 2022.

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