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Informationen zur Nutzung von Photovoltaikanlagen in der Stadt Oranienbaum-Wörlitz

Seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine und den damit einhergehenden steigenden Energiepreisen, steigt auch das Interesse an der Anbringung von Photovoltaikanlagen. Viele Bürger sind unsicher, was in unserer Stadt möglich ist und welche Schritte für eine rechtmäßige Anbringung erforderlich sind.

 
Die Stadt Oranienbaum-Wörlitz liegt zu großen Teilen im Flächendenkmal Dessau-Wörlitzer Gartenreich, das im Jahr 2000 in die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen wurde. Das Gartenreich ist eine international bedeutende Kulturlandschaft von außergewöhnlichem, universellem Wert und deswegen besonders geschützt. Sollten Sie bauliche Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild Ihres Gebäudes planen (z.B. Anbringung einer Photovoltaikanlage), wenden Sie sich zu einem möglichst frühen Zeitpunkt für eine denkmalrechtliche Beratung an die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Wittenberg. Die Mitarbeiter werden Sie fachlich fundiert und kostenlos beraten.


Für die Anbringung einer Photovoltaikanlage ist eine denkmalrechtliche Genehmigung zwingend erforderlich. Die Beantragung erfolgt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Wittenberg. Mehr Informationen und das Antragsformular finden Sie unter Untere Denkmalschutzbehörde (landkreis-wittenberg.de). und auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt (lvwa.sachsen-anhalt.de).


Auf Grundlage der bisherigen Entscheidungen in Antragsverfahren haben sich mehrere Aspekte herauskristallisiert, die bei einer Genehmigung helfen können:


    • Der häufigste Ablehnungsgrund für Photovoltaikanlagen aus Sicht der Denkmalpflege ist die Beeinträchtigung des Bauwerks selbst und seiner Umgebung. Um eine Ablehnung zu vermeiden, werden die Eigenschaften der Anlage geprüft, so dass diese sich funktional und äußerlich besser in die Denkmallandschaft einfügen.
    • Hierbei sind der Denkmalwert, die städtebauliche Relevanz, der Ensembleschutz, die bauliche Integration, die Auffälligkeit der Anlage sowie die Kubatur und historische Bedeutung des betreffenden Gebäudes zu beachten.
    • Weiterhin wird geprüft, ob von der Photovoltaikanlage eine Gefahr für die Denkmalsubstanz ausgeht (Tragfähigkeit, Möglichkeit zur Reparatur und zum Löschen im Brandfall, Reversibilität).
    • Bei jedem Vorhaben handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.

Im Folgenden sind Eigenschaften von Photovoltaikanlagen angeführt, die eine Genehmigung grundsätzlich ausschließen:

    • die Installation einer PV-Anlage im deutlich sichtbaren Bereich der Ortskernmitte in direkter Peripherie zu außerordentlich schützenswerten Kulturdenkmälern (wie Schlössern, Parkanlagen, Kirchen, o.ä.)
    • grundsätzlich aufgeständerte Systeme, die zudem eine optische Beeinträchtigung im sichtbaren Straßenraum darstellen
    • silbern glänzende und reflektierende Materialien der einzelnen Bauteile, wie z.B. sichtbare Unterkonstruktionen oder Rahmen
    • das Anbringen der PV-Anlage an Fassaden, ganz besonders zur Straßenseite
    • eine überdimensioniert große Nutzung der Dachfläche, unregelmäßig (sägezahnartig oder um Öffnungen herum) angeordnete Elemente, die das Erscheinungsbild des Gebäudes und seiner Umgebung beeinträchtigen
    • eine dauerhafte unbegrenzte Nutzung (keine Rückbaumöglichkeit) der Anlage

PV-Anlagen sollten aus möglichst homogenen, nicht reflektierenden Elementen in dunklen Rahmen bestehen, die moderat und regelmäßig in von öffentlichen Bereichen bestenfalls nicht einsehbaren Stellen angeordnet werden. Aufständerungen sind zu vermeiden.

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