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Öffentliche Bekanntmachung zur Berufung der Vertreter von Interessenverbänden der Eigentümer und Nutzer von Grundstücken die zum Verbandsgebiet gehören in die Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes Nuthe/Rossel (Amtsperiode 2024 bis 2029)

Zur Erfüllung des § 55 Satz 2 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt gibt der Unterhaltungsverband Nuthe/Rossel entsprechend § 9 Absatz 2 der Satzung des Verbandes hiermit den Aufruf zur Meldung von Berufenen und deren Stellvertreter zur Mitarbeit in der Verbandsversammlung bekannt.

20.08.2024 
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