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Information zur Briefwahl für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Bis spätestens zum 2. Februar 2025 erhält jeder Bürger, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung bekommt, aber der Meinung ist, in der Stadt Oranienbaum-Wörlitz wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich an das Einwohnermeldeamt unter 034904/321085 bzw. meldeamt@oranienbaum-woerlitz.de wenden.

Bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist ausdrücklich zu beachten, dass das Zeitfenster für die Ausübung der Briefwahl nicht mehr als zwei Wochen beträgt, da die Stimmzettel aufgrund der gesetzlichen Fristen nicht vor dem 30. Januar 2025 gedruckt werden dürfen.

Infolge der anschließenden Druck- und Lieferketten können die Briefwahlunterlagen in der Stadt Oranienbaum-Wörlitz voraussichtlich erst frühestens ab dem 10. Februar 2025 versendet werden. Diese Briefwahlunterlagen werden dann unmittelbar an alle Briefwähler zugestellt und müssen innerhalb von weniger als zwei Wochen an die Stadt Oranienbaum-Wörlitz zurückgeschickt werden.

Das funktioniert nur dann gut, wenn der Antrag auf Briefwahl (= Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins) zeitnah nach dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt wird.

Sollte Ihrerseits Besorgnis bestehen, dass Ihre Briefwahlunterlagen postalisch nicht rechtzeitig bis zum 23. Februar 2025, um 18:00 Uhr in die Stadtverwaltung zurückgesandt werden können, empfiehlt sich die Wahl im auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal oder die Durchführung der Briefwahl direkt vor Ort in der Stadtverwaltung. Für eine anonyme Briefwahlhandlung stellen wir hausintern einen entsprechenden Raum bereit.

gez. Illmer

Gemeindewahlleiter

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