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Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 03/2024 "Am Teichweg/Paddock-Trail", Ortsteil Kakau

Der Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat in öffentlicher Sitzung am 21.05.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03/2024 "Am Teichweg/Paddock-Trail ", Ortsteil Kakau gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Ziel und Zweck der Planung

Am 22.03.2024 ist von der Vorhabenträgerin der Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für einen Bereich im Südwesten des Ortsteiles Kakau bei der Stadt Oranienbaum-Wörlitz eingegangen und wurde geprüft. Im Ergebnis erfolgte die förmliche Einleitung des Bebauungsplanverfahrens (Aufstellungsbeschluss).

Das Planungsziel besteht darin, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um auf einem etwa 9.300 m² großen Areal eine Pensionspferdehaltung für maximal zehn Tiere, mit einer modernen und tiergerechten Haltung in Form eines Paddock-Trails zu verwirklichen. Ein Paddock-Trail ist eine Form der Gruppenhaltung für Pferde, deren Kernelement ein Pfad (Trail) darstellt, welcher die Wanderroute der Wildpferde simulieren und von den Pferden ganzjährig begehbar sein soll. Hergestellte Weideflächen sind von den Pferden während der Weidesaison temporär nutzbar.

Zur Schaffung von verbindlichem, öffentlichem Baurecht für die geplante Nutzung der Grundstücksflächen zur gewerblichen Pferdehaltung, in Abgrenzung zu den Gartenbereichen des nördlich angrenzenden Wohngebietes, wird für eine geordnete städtebauliche Entwicklung ein Bebauungsplan aufgestellt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren, d. h. mit einer zweimaligen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Darüber hinaus ist es erforderlich, den Bebauungsplan als sogenannten vorzeitigen Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 4 Satz 2 BauGB aufzustellen, da für das ehemalige Gemeindegebiet Kakau kein wirksamer Flächennutzungsplan verfügbar ist.

Die den Bebauungsplan bestreffenden Flurstücke sind bezeichnet mit Flurstück 32, Flur 11 sowie Teile des Flurstücks 140, Flur 13 der Gemarkung Kakau. Der Flurstücksteil des Flurstückes 140 ist Bestandteil des Teichweges und damit für die gesicherte Erschließung des Vorhabenstandortes erforderlich.

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf den nachfolgenden Abbildungen zu ersehen.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 03/2024 "Am Teichweg/Paddock-Trail ", Ortsteil Kakau wird anhand des Vorentwurfes des Bebauungsplanes in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt in der Zeit

vom 07.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024

der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 03/2024 "Am Teichweg/Paddock-Trail ", Ortsteil Kakau mit Begründung in der Bauverwaltung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, Fachbereich Bauleitplanung und Verkehr, Franzstr. 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz im 2. OG während der Sprechzeiten


    • dienstags von 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    • mittwochs von 09:00 - 12:00 Uhr
    • donnerstags von 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

sowie nach telefonischer Absprache zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Oranienbaum-Wörlitz unter o. g. Anschrift abgegeben werden. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail übermittelt werden, an:

bauamt@oranienbaum-woerlitz.de

Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind zusätzlich im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Oranienbaum-Wörlitz eingestellt und können unter der Adresse:

http://www.oranienbaum-woerlitz.de/Bürger & Verwaltung/Bauleitplanung/Öffentlichkeitsbeteiligung

eingesehen werden. Des Weiteren sind die Unterlagen über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt zugänglich.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 03/2024 "Am Teichweg/Paddock-Trail ", Ortsteil Kakau i. S. v. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Oranienbaum-Wörlitz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Oranienbaum-Wörlitz, den 06.11.2024

Maik Strömer

Bürgermeister

Im Original unterschrieben.


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