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Bestätigung über Eintrag in Verzeichnis der Ingenieursachverständigen beantragen


Volltext

Wenn Sie von der Ingenieurkammer in die Verzeichnisse der Ingenieursachverständigen eingetragen wurden, erhalten Sie eine Bestätigung der Eintragung.

Die Bestätigung enthält auch die Angabe des Sachgebietes bzw. der Sachgebiete, für die Sie eingetragen sind.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Ingenieurkammer. 

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