Eintragung Kommanditgesellschaft in Handelsregister beantragen
Volltext
Gründen Sie eine Kommanditgesellschaft (KG), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die KG und ist vollständig rechtsfähig. Die Eintragung einer KG, die bereits ein Handelsgewerbe betreibt, ist dagegen lediglich rechtsbekundend, da die Gesellschaft schon vor der Eintragung besteht.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.
Erforderliche Unterlagen
Die Anmeldung einer Kommanditgesellschaft hat zu enthalten:
- die Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Wohnorte aller Gesellschafter
- die Firma der Gesellschaft und den Ort, an dem sie ihren Sitz hat, sowie die inländische Geschäftsanschrift
- die Vertretungsmacht der Gesellschafter
- alle Kommanditisten sowie den Betrag der Einlage eines jeden von ihnen
Die Anmeldung muss die von der inländischen Geschäftsanschrift abweichende Lage der Geschäftsräume und den Unternehmensgegenstand bezeichnen, soweit sich dieser nicht aus der Firma ergibt.