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Eintragung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister


Volltext

Das Handelsrecht sieht vor, dass eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister einzutragen ist. Die Anmeldung muss von allen Gesellschaftern bei dem zuständigen Registergericht erfolgen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.

Erforderliche Unterlagen

Für die Anmeldung einer OHG werden folgende Angaben benötigt:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort jedes Gesellschafters
  • Firma der Gesellschaft, sowie der Ort, an dem sie ihren Sitz hat und die inländische Geschäftsanschrift
  • Unternehmensgegenstand, sofern er sich nicht aus der Firma ergibt
  • Vertretungsmacht der Gesellschafter

Über die im Einzelfall zur Anmeldung der OHG erforderlichen Unterlagen berät Sie die Notarin oder der Notar.

Rechtsgrundlage(n)

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