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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger beantragen
Volltext
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ bzw. „Altenpfleger“ führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, genügt eine Meldung bei der zuständigen Behörde.
Ansprechpunkt
Landesverwaltungsamt
Kosten
Im Regelfall 50 Euro für die Erlaubnis und 3,45 Euro für die Postzustellung.