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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger beantragen


Volltext

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ bzw. „Altenpfleger“ führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, genügt eine Meldung bei der zuständigen Behörde.

Ansprechpunkt

Landesverwaltungsamt

Kosten

Im Regelfall 50 Euro für die Erlaubnis und 3,45 Euro für die Postzustellung.

Rechtsgrundlage(n)

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