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Jagderlaubnis beantragen


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Jagd dient in erster Linie der Pflege und Erhaltung eines gesunden und artgerechten Wildtierbestandes. Sie hat auch den Schutz des Wildes zum Ziel und soll dessen Lebensgrundlage sichern und pflegen.

Wesentliches Instrument für die Regulierung der Wildbestände ist die Abschussplanung. Das Landesverwaltungsamt, Referat Forst- und Jagdhoheit, ist dabei für die Jagdbezirke der Forstämter des Landes und des Bundes direkt zuständig. Außerdem nimmt es als Obere Jagdbehörde im Rahmen der Fachaufsicht Einfluss auf die Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Gemeinsam mit der Oberen Veterinärbehörde gilt dem Schutz vor Wildseuchen besondere Aufmerksamkeit. So werden auf Anforderung der Amtstierärzte bei der Jagd Blutproben vom Schwarzwild zur Untersuchung auf Schweinepest und Brucellose gewonnen. Auch zur Kontrolle des Status "Tollwutfreie Region" werden regelmäßig Füchse zur Untersuchung eingeschickt.

Durch die Bundeswildschutzverordnung unterliegen einige Wildarten einem besonderen Schutz. Die Obere Jagdbehörde ist dafür in Sachsen-Anhalt zuständig.

Rechtsgrundlage(n)

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