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Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern beantragen


Volltext

Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

Ansprechpunkt

Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

Voraussetzungen

Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Kosten

Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.11.2015
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern (BMI),  Referat VII2

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