Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern beantragen
Volltext
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Ansprechpunkt
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Kosten
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2