Kinder- und Jugendparlament
Zusammensetzung des Jugendstadtrates
Der Jugendstadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, welcher im Rahmen der Briefwahl am 19. Februar 2024 gewählt wurde, setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
Vom Stadtrat gewählter Vorsitzender
- Weigel, Martina
Gewählte Mitglieder
- Fuß, Friedrich Hagen (erster stellv. Vorsitzender)
- Habel, Henning Alexander
- Koltzenburg, Noah
- Pinkert, Karl
- Richter, Salome Elisabeth
- Soika, Anna Klara
- Zabel, Hanna Charlotte (zweite stellv. Vorsitzende)
- Zimmer, Emilian
Bekanntmachungen:
Bekanntmachung konstituierende Sitzung Jugendstadtrat
Die Sitzung erfolgt am Montag, den 8. April 2024, um 16:30 Uhr, im Versammlungsraum der Feuerwehr Kakau, Kirchweg 6, 06785 Oranienbaum-Wörlitz.
(öffentliche Bereitstellung: Freitag, den 05.04.2024, um 12:10 Uhr)
Bekanntmachung Einsichtnahme Wählerverzeichnis Jugendstadtrat (öffentliche Bereitstellung: Freitag, den 02.02.2024, um 09:10 Uhr)
Bekanntmachung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis für die Wahl des Jugendstadtrates am 19. Februar 2024
Bekanntmachung öffentliche Sitzung Wahlvorstand Jugendstadtrat (öffentliche Bereitstellung: Freitag, den 02.02.2024, um 09:10 Uhr)
Öffentliche Bekanntmachung zur öffentlichen Sitzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Jugendstadtrates
der Stadt Oranienbaum-Wörlitz
Was sind die Aufgaben & Ziele des Jugendstadtrates?
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- Ziel = Anregungen zur Verbesserung der Situation der Kinder und Jugendlichen der Stadt Oranienbaum-Wörlitz zu erarbeiten und geeignete Maßnahmen zu empfehlen, um die Stadt Oranienbaum-Wörlitz auf ihrem Weg zu einer kinder- und jugendfreundlichen Kommune voranzubringen.
- Der Jugendstadtrat ist unabhängig und übt seine Funktion nach pflichtgemäßem Ermessen aus. Es wird den Jugendlichen ermöglicht, politisch und kulturell Verantwortung zu übernehmen sowie den Umgang mit politischen Rechten und Pflichten kennenzulernen. Außerdem zum Thema Stellung nehmen, eigene Ideen verwirkliche und mit Hilfe eines vorgegebenen Budgets aktiv die Zukunft der Stadt gestalten.
- Die Aufgaben des Jugendstadtrates orientieren sich an den aktuellen Interessen, Bedürfnissen und Problemlagen der in der Einheitsgemeinde lebenden Kinder und Jugendlichen. Er ist ein Bindeglied zu den politischen Vertretungsgemeinden der Stadt Oranienbaum-Wörlitz.
- Der Jugendstadtrat tritt bei Bedarf, mindestens einmal je Jahresquartal in einer öffentlichen Sitzung zusammen.
Welche Rechte und Pflichten hat der Jugendstadtrat?
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- Einladung eines Vertreters des Jugendstadtrates in den Stadtrat.
- Einfluss durch Rederecht, Vorschläge, Empfehlungen, Stellungnahme und Gestaltung und Entwicklung in allen Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen.
- Stellen von Anträgen und Anfragen
- Beantworten von Anträgen und Anfragen
- Berichterstattung im Kultur- und Sozialausschuss (mind. 1x pro Jahr)
Zusammensetzung
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- acht (oder mindestens fünf) gewählte freiwillige Mitglieder zwischen 12 und 20 Jahren sowie einem vom Stadtrat gewählten Vorsitzenden
- Der Jugendstadtrat wählt aus seinen Mitgliedern einen Vorstand. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
- Der vom Stadtrat gewählte Vorsitzende hat kein Stimmrecht.
Budget
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- 2.000 Euro pro Jahr
- Zusätzliche Akquise von Spenden und Fördermitteln
Amtszeit, Wahlperiode
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- Die Amtszeit beträgt drei Jahre.
- Eine Wiederwahl ist beliebig oft möglich.
- Wird im Laufe Wahlperiode der Hauptwohnsitz in der Stadt Oranienbaum-Wörlitz aufgegeben, scheidet derjenige automatisch aus dem Jugendstadtrat aus. Entsprechende Ersatzmitglieder rücken nach.