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Hinweise zur Hundehaltung

Gemäß § 15 Absatz 3 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren ist man verpflichtet seinen Hund anzumelden. Für eine vollständige Anmeldung des Hundes müssen Sie folgende Dinge beim Ordnungsamt nachweisen

    1. Ausgefülltes Formular Anmeldung eines Hundes abgeben
    2. Kennzeichnung des Hundes mit Transponder
    3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Hund 

Für den angemeldeten Hund sind Steuern gemäß der Hundesteuersatzung zu entrichten.

Leider haben wir im Gemeindegebiet Hundehalter, die sich ihrer Pflichten nicht bewusst sind. Es ist festgeschrieben, dass auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, sowie in Grün- und Erholungsanlagen Hunde von einer geeigneten Person an der Leine zu führen sind. Ohne eine Bevormundung von Hundehaltern erzielen zu wollen, sollte ein allgemeines Verständnis aller Tierhalter dafür vorhanden sein, dass

    • Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen sind, dass niemand gefährdet wird.
    • Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen dürfen.
    • im ganzen Gemeindegebiet müssen die Hunde an der Leine geführt werden.
    • in den Grün- und Erholungsanlagen die Hunde nicht frei umherlaufen.
    • auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
    • der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
    • Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.

Wir sind froh, dass viele einsichtige Hundehalter sich an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür danken wir Ihnen an dieser Stelle recht herzlich.

Und doch erreichen uns immer wieder Klagen, dass Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen sowie Kinderspielplätze durch Hundekot verunreinigt sind. Diese Bereiche stehen der gesamten Bevölkerung, also auch Ihnen persönlich zur Verfügung. Es gefällt ihnen sicherlich auch nicht, in diese „Häufchen“ zu treten. Ihre Mithilfe ist hier gefragt.

Wir wissen, dass mit Verboten allein weder den Hundehaltern und ihren Tieren noch anderen Mitbürgern geholfen ist. Deshalb unsere Bitte an Sie: Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, führen Sie ihn bitte dorthin, wo sein „Geschäft“ niemanden stört und unschädlich ist. Falls das Unvermeidliche doch einmal an unpassender Stelle geschehen ist, bitten wir Sie, es zu beseitigen. Behilflich dabei können Ihnen die sogenannten Hundetüten sein, die im Fachhandel (z.B. Zoo-Läden, Garten Centern, teilweise Drogerien) zu beziehen sind.

Es ist schon öfters geschehen, dass freilaufende Hunde Menschen, insbesondere Kinder oder andere Hunde angefallen und gefährlich verletzt haben. Diese Gefahren können auf ein Minimum reduziert werden, wenn die Vorschriften gegen das freie Laufenlassen von Hunden beachtet werden. Sie unterstützen damit unsere vielfältigen Bemühungen um mehr Umweltschutz und Sicherheit der Gemeinde.

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