Traditionsfeuer
Traditionsfeuer sind genehmigungspflichtig. Ausnahmegenehmigungen nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz müssen bei der Stadt beantragt werden (Antrag Abbrennen Traditionsfeuer). Ausnahmen sind zulässig, aber an strenge Auflagen gebunden. Nach der Gefahrenabwehrverordnung können Verstöße Bußgelder bis zu 5.000,- € nach sich ziehen. Die Stadt möchte alle Bürger bitten, die geltenden Bestimmungen einzuhalten.
Bestimmungen zum Abbrennen eines Traditionsfeuers
- Einhaltung der brandschutz- und umweltrechtlichen Vorschriften;
- Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen über die öffentliche Sicherheit und Ordnung;
- Einhaltung des Mindestabstandes zu einzelnen Bäumen (Kronenbereich) von 10 m, bzw. zu Wäldern von 100 m;
- Umschichten bzw. Kontrolle des Holzberges zum Schutz von Kleinsäugetieren unmittelbar vor dem Abbrennen. Es ist sicherzustellen, dass Tiere weder verletzt noch getötet werden.
- Materialien, die schadstoffbelasteten oder giftigen Rauch verursachen, dürfen nicht mit verbrannt werden;
- es ist zu gewährleisten, dass eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers verhindert wird;
- andere Bürger dürfen nicht belästigt und Sachen nicht beschädigt werden; es ist auf geringe Rauchentwicklung zu achten
- Verbrennungsverbot an Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen;
- Das Feuer ist dauernd durch eine erwachsene Person zu beaufsichtigen. Bevor die Feuerstelle verlassen wird, ist sie auszulöschen;
- Gewährleistung der ungehinderten Zufahrt für Feuerwehren und Rettungsfahrzeuge im Bedarfsfall.
- Verbrennungsverbot ab ausgelöster Waldbrandgefahrenstufe 3;
- Das bedeutet, dass die Erlaubnis zum Abrennen des Feuers erlischt, wenn am Tag des vorgesehenen Feuers im Landkreis Wittenberg die Waldbrandgefahrenstufe 3, 4 oder 5 gilt.