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Traditionsfeuer

Traditionsfeuer sind genehmigungspflichtig. Ausnahmegenehmigungen nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz müssen bei der Stadt  beantragt werden (Antrag Abbrennen Traditionsfeuer). Ausnahmen sind zulässig, aber an strenge Auflagen gebunden. Nach der Gefahrenabwehrverordnung können Verstöße Bußgelder bis zu 5.000,- € nach sich ziehen. Die Stadt möchte alle Bürger bitten, die geltenden Bestimmungen einzuhalten.

Bestimmungen zum Abbrennen eines Traditionsfeuers

  • Einhaltung der brandschutz- und umweltrechtlichen Vorschriften;
  • Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen über die öffentliche Sicherheit und Ordnung;
  • Einhaltung des Mindestabstandes zu einzelnen Bäumen (Kronenbereich) von 10 m, bzw. zu Wäldern von 100 m;
  • Umschichten bzw. Kontrolle des Holzberges zum Schutz von Kleinsäugetieren unmittelbar vor dem Abbrennen. Es ist sicherzustellen, dass Tiere weder verletzt noch getötet werden.
  • Materialien, die schadstoffbelasteten oder giftigen Rauch verursachen, dürfen nicht mit verbrannt werden;
  • es ist zu gewährleisten, dass eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers verhindert wird;
  • andere Bürger dürfen nicht belästigt und Sachen nicht beschädigt werden; es ist auf geringe Rauchentwicklung zu achten
  • Verbrennungsverbot an Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen;
  • Das Feuer ist dauernd durch eine erwachsene Person zu beaufsichtigen. Bevor die Feuerstelle verlassen wird, ist sie auszulöschen;
  • Gewährleistung der ungehinderten Zufahrt für Feuerwehren und Rettungsfahrzeuge im Bedarfsfall.
  • Verbrennungsverbot ab ausgelöster Waldbrandgefahrenstufe 3;
  • Das bedeutet, dass die Erlaubnis zum Abrennen des Feuers erlischt, wenn am Tag des vorgesehenen Feuers im Landkreis Wittenberg die Waldbrandgefahrenstufe 3, 4 oder 5 gilt.
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