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Baumpflege und Baumentnahme

Eine stätige Pflege der Bäume im Stadtgebiet ist für die Erhaltung unerlässlich. Doch auch mit der besten Pflege ist eine Baumentnahme manchmal nicht zu verhindern. Sowohl für die Pflege als  auch für die Entnahme  müssen einige Dinge beachtet werden.

Bei allen Veränderungen die an Bäumen in der Stadt Oranienbaum-Wörlitz vorgenommen werden ist die Baumschutzsatzung der Stadt zu beachten.

Grundsätzlich sind alle Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) der Stadt Oranienbaum-Wörlitz unter dem Schutz der Satzung gestellt.

Ausgenommen vom Schutz sind:

  • Bäume, die nach § 28 BNatSchG ohnehin zu Naturdenkmalen erklärt sind
  • Nadelgehölze (ausgenommen Kiefer soweit diese nicht ausgeharzt sind sowie Eiben)
  • Hybridpappel, Rotesche, Eschenahorn, Robinie, Essigbaum, Nussbäume und Spätblühende Traubenkirsche
  • Obstbäume in Hausgärten
  • Gehölze, die als Hecken gepflanzt sind

Sind trotzdem Maßnahmen an geschützten Bäumen erfoderlich, so bedarf es einer Genehmigung durch die Stadt.

Antrag Baumfällung bzw. Veränderung

Sind die Eingriffe in der Schonzeit vom 01. März bis zum 30. September erforderlich benötigen Sie außerdem die Genehmigung des Landkreis Wittenberg.

Antrag zur Baumfaellgenehmigung LK Wittenberg

Baumpflege:

Vom 1. März bis zum 30 September ist es gemäß § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgestzes verboten Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnrisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden.

Vorallem Bäume oder Sträucher in denen Nester oder bewohnte Höhlen vorkommen sind streng geschützt.

Jedoch sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen auch während der Schonzeit erlaubt.

Maßnahmen im Bereich Baumpflege zur Gefahrenabwehr und Verkehrssicherung

Durch natürliche biologische Vorgänge und durch äußere Einflüsse können Umstände auftreten, die ein Handlungsbedarf an Bäumen auf Straßen, Wegen, öffentlichen Plätzen, Spiel- und Sportanlagen, Grün-, Freizeit- und Erholungsanlagen, Friedhöfen, in Kindereinrichtungen und Schulen sowie entlang Schienenwegen erforderlich machen und begründen.

Aus diesem Grund werden durch die Stadt regelmäßig Baumkontrollen nach den Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit durchgeführt. Aktuell finden diese in den Ortsteilen Kakau und Horstdorf statt. Im Ergebnis sind dann erforderliche Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit zu planen, auszuführen beziehungsweise zu beauftragen. Dazu gehören auch baumpflegerische Maßnahmen.

Im 2021 und 2022 wurden folgende Arbeiten ausgeführt.

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