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Straßenreinigung

Die Straßenreinigung dient nicht nur der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit bzw. Begehbarkeit der öffentlichen Straßen und Gehwege der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, sondern auch, dass sich jeder Bürger in seiner Heimatstadt wohlfühlen kann. Sie obliegt – bis auf wenige Ausnahmen – den Eigentümern oder Besitzern der durch die öffentliche Straße erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke.

Die Reinigungspflicht umfasst die allgemeine Straßenreinigungspflicht und den Winterdienst.

Grundsätzlich sind die öffentlichen Straßen und Gehwege vor Sonn-und Feiertagen zu reinigen, soweit besondere Umstände nichts anderes verlangen.

Genauere Informationen erhalten Sie aus der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst für die Stadt Oranienbaum-Wörlitz.

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