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Öffentliche Bekanntmachung Stellenausschreibung zur Bürgermeisterwahl 2024

Die Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat zum 12. Januar 2025 die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (w/m/d) im Wege der Direktwahl zu besetzen.

Die Stadt Oranienbaum-Wörlitz ist eine zum 1. Januar 2011 gegründete Einheitsgemeinde im Landkreis Wittenberg (Land Sachsen-Anhalt), mit einer Gesamtfläche von rund 115 km² und einer Einwohnerzahl von ca. 8.300. Das Stadtgebiet ist in zehn Ortschaften gegliedert, die wiederum die zwölf Ortsteile Brandhorst, Gohrau, Goltewitz, Griesen mit Drehberg und Münsterberg, Horstdorf, Kakau, Kapen, Stadt Oranienbaum,  Rehsen, Riesigk mit Rotehof und Schönitz, Vockerode und Stadt Wörlitz bilden. Der Verwaltungssitz befindet sich in den Ortsteilen Stadt Oranienbaum und Stadt Wörlitz.

Weitere Informationen zur Stadt Oranienbaum-Wörlitz sind der amtlichen Internetseite www.oranienbaum-woerlitz.de zu entnehmen.

Der Bürgermeister ist Leiter der Stadtververwaltung und Dienstvorgesetzter von rund 150 Beschäftigten, die in der Verwaltung und in den nachgeordneten Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen und dem Bauhof tätig sind. Er vertritt und repräsentiert die Stadt nach außen. Gesucht wird deshalb eine engagierte, verantwortungsbewusste, zielstrebige und führungsstarke Persönlichkeit mit überdurchschnittlicher Leistungs- und Einsatzbereitschaft, die in der Lage ist, gemeinsam mit den Vertreter/innen der gewählten Gremien, den Vertreter/innen des bürgerschaftlichen Engagements sowie der Wirtschaft die Entwicklung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz zu fördern und die Verwaltung bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen.

Gemäß § 61 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wird der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in einer Mehrheitswahl für die Dauer von sieben Jahren gewählt und in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit müssen deshalb vorliegen. Die Amtszeit beginnt mit dem Amtsantritt. Der Amtsantritt kann erst nach bestandskräftiger Feststellung der Gültigkeit der Wahl erfolgen.

Gemäß Beschluss-Nr. 20/2024 des Stadtrates der Stadt Oranienbaum-Wörlitz findet die Wahl des Bürgermeisters am 20. Oktober 2024 statt. Sofern keiner der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen konnte, findet am 3. November 2024 eine Stichwahl statt.

Das Amt des Bürgermeisters ist nach der Kommunalbesoldungsverordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KBV LSA) in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft. Daneben kann gemäß §§ 6 und 7 KomBesVO LSA eine Aufwandsentschädigung gewährt werden. Mit der Wahl wird die Mitgliedschaft im Stadtrat begründet. Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht die Altersgrenze nach § 39 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalts (LBG LSA) erreicht haben.

Die Bewerber/innen müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Bewerben sich Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union um das Amt haben sie zusätzlich mit der Bewerbung gegenüber der Stadt eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8b zu § 38a der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Die Bewerbung muss gemäß § 30 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Diese Unterstützungsunterschriften sind auf einem Formblatt nach dem Muster der Anlage 6 zu § 30 Abs. 4 Nr. 3 KWO LSA auszuweisen. Bewirbt sich der Amtsinhaber erneut, so ist er von der Beibringung der Unterstützungsunterschriften befreit.

Für Bewerber/innen, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 S. 1 KWG LSA entsprechend, wenn für die Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde. Die Niederschrift über die Mitglieder-/Delegiertenversammlung ist der Erklärung beizufügen. Über diese in § 62 Abs. 1 KVG LSA sowie in § 30 Abs. 3 KWG LSA genannten Voraussetzungen hinaus sind keine weiteren Qualifikationen oder sonstige Nachweise erforderlich.

Für die Einreichung der Bewerbung gelten die Bestimmungen des § 30 KWG LSA und der     §§ 38a und 39 KWO LSA.

Einreichung der Bewerbung

Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Stellenausschreibung im Amtsblatt und auf der Internetseite der Stadt Oranienbaum-Wörlitz und endet gemäß Beschluss-Nr. 21/2024 des Stadtrates der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, gefasst in öffentlicher Sitzung am 21. Mai 2024, am Dienstag, den 13.08.2024 um 18:00 Uhr.

Die Rücknahme bereits eingereichter Bewerbungsunterlagen kann ebenfalls nur innerhalb dieser Frist durch schriftliche Erklärung erfolgen. Später eingehende Bewerbungen sowie Rücknahmen von Bewerbungen können nach der Abgabefrist nicht berücksichtigt werden.

Die Bewerbungen sind innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag unter der Angabe von

  • Name und Vorname
  • Geburtstag
  • Geburtsort
  • Beruf
  • Anschrift der Hauptwohnung

an folgende Anschrift zu richten:

Stadt Oranienbaum-Wörlitz

Wahlamt

Kennwort: Bürgermeisterwahl 2024

Franzstraße 1

06785 Oranienbaum-Wörlitz

Der Bewerbung ist eine Bescheinigung der Wählbarkeit der Wohnsitzgemeinde beizufügen. Die schriftliche Einreichung der Bewerbung erfordert nach § 126 BGB die eigenhändige Namensunterschrift des Ausstellers oder ein notariell beglaubigtes Handzeichen oder eine notarielle Beurkundung.

Die den Bewerbungsunterlagen zwingend beizufügenden Formblätter sind im Wahlamt der Stadt Oranienbaum-Wörlitz

Stadt Oranienbaum-Wörlitz

Wahlamt

Franzstraße 1

06785 Oranienbaum-Wörlitz

während der allgemeinen Öffnungszeiten kostenfrei erhältlich. Zusätzlich können die Formblätter auf der Internetseite der Stadt, mit Ausnahme des Formulars für Unterstützungsunterschriften, unter dem Menüpunkt „Wahlen“ heruntergeladen werden. Das Formblatt zur Erbringung der Unterstützungsunterschriften (Anlage 6 zur KWO LSA) ist nur auf Abforderung bei dem Wahlleiter erhältlich.

Oranienbaum-Wörlitz, 19. Juni 2024

gez. Illmer

Gemeindewahlleiter

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