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Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Bildung des Wahlausschusses und der Wahlvorstände für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024

Gemäß § 10 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) ist für die Kommunalwahl am 9. Juni 2023 im Wahlgebiet der Stadt Oranienbaum-Wörlitz ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Oranienbaum-Wörlitz besteht aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzenden sowie vier Beisitzern. Ich fordere hiermit gemäß § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 6 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) die in der Stadt Oranienbaum-Wörlitz vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, innerhalb eines Monats Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer und als stellvertretende Beisitzer des Wahlausschusses sowie der zu bildenden Wahlvorstände vorzuschlagen.

Wer die Voraussetzungen der §§ 9 Absatz 1a bzw. 10 Absatz 1a KWG LSA erfüllt, kann auch als Beisitzer in den Wahlausschuss berufen werden. Die Beisitzer sind gemäß § 13 Absatz 1 KWG LSA ehrenamtlich tätig. Die §§ 30 bis 32 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) gelten entsprechend. Gemäß § 13 Absatz 2 KWG LSA können Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge ein Wahlehrenamt nicht innehaben. Des Weiteren verweise ich auf die Ablehnungsgründe eines Wahlehrenamtes gemäß § 13 Absatz 3 KWG LSA.

gez. Illmer

Gemeindewahlleiter

(öffentliche Bereitstellung: Samstag, den 30. Dezember 2023, um 11:10 Uhr)

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