SR_2024-11-26_öB
Öffentliche Bekanntmachung zum Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz am 26. November 2024
(öffentliche Bereitstellung: Freitag, den 15. November 2024, um 10:30 Uhr)
Mehrere Beschlüsse zur Bauleitplanung, die Fusion der Ortsfeuerwehren Horstdorf und Kakau und erste Informationen zum Haushalt 2025 waren die Schwerpunkte der Stadtratssitzung.
Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 14/2021 - er wurde für eine Freiflächenphotovoltaikanlage an der Bundesstraße 107 im Ortsteil Stadt Oranienbaum aufgestellt - ist auf Antrag von Karin Tschernich-Weiske (CDU) bei einer Enthaltung von der Tagesordnung genommen worden. Das Votum ist jetzt am 17. Dezember 2024 geplant.
Der für die Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteiles Stadt Oranienbaum notwendige Abwägungs- und Feststellungsbeschluss hat mit einer Enthaltung den Stadtrat Oranienbaum-Wörlitz passiert. Das Bauamt hatte zuvor mitgeteilt, dass im Auslegungsverfahren keine nennenswerten Einwände eingegangen sind. Damit kann eine Waldfläche umgewandelt werden. Sie soll für die Freiflächenphotovoltaikanlage an der Bundesstraße 107 zur Verfügung stehen.
Der Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 02/2022, der die Domäne im Ortsteil Stadt Wörlitz betrifft, ist mit einer Enthaltung von den Mitgliedern des Stadtrates angenommen worden. Zuvor war im Bauausschuss über die Resultate des Auslegungsprozesses berichtet worden. Demnach reagierten die Nachbargemeinden und die Träger öffentlicher Belange sehr positiv auf das Vorhaben der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz, welches die Revitalisierung des Areals der Wörlitzer Domäne vorsieht.
Im Anschluss an den Abwägungsbeschluss konnten die Stadträtinnen und Stadträte auch dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Domäne“ ihre Zustimmung geben. Auch hier war eine Enthaltung zu verzeichnen.
Die Verwaltung hat vom Stadtrat Oranienbaum-Wörlitz den Auftrag erhalten, in Magdeburg beim zuständigen Innenministerium den Antrag zu stellen, dass die beiden Ortsfeuerwehren Horstdorf und Kakau unter der Bezeichnung „Ortsfeuerwehr Horstdorf-Kakau“ fusionieren. Das Votum fiel einstimmig aus.
Zur Begründung des Schrittes wurde auf das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt verwiesen. Demnach hat die Kommune eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Nun aber ist im Rahmen der jüngsten Überarbeitung der Risikoanalyse und der Brandschutzbedarfsplanung der Stadt ermittelt worden, dass die tatsächlich zur Verfügung stehende Personalstärke der Freiwilligen Feuerwehr (FFw) Kakau erheblich unter den gemeldeten Zahlen der Ortswehrleitung lag.
Die Differenz war darauf zurückzuführen, dass die Ortswehrleitung Kräfte als verfügbar meldete, die entweder nicht mehr in Ortsnähe wohnten oder über Jahre nicht mehr aktiv gewesen waren. Darüber hinaus wurde in diesem Zuge ebenfalls festgestellt, dass erhebliche Defizite hinsichtlich der Erfüllung der Aus- und Fortbildung aller Kameraden am Standort Kakau bestanden.
Vor der Entscheidung im Stadtrat hatten die Kameraden der FFw Horstdorf und die aktiv verbliebenen Floriansjünger der Kakauer Wehr ein Treffen organisiert, um einen Grundsatzbeschluss für eine dauerhafte Zusammenarbeit beider Wehren zu fassen. Dass es zu einer Fusion kommen soll, wurde am 12. Oktober 2024 durch die Mehrheit der Kameraden beider Ortswehren beschlossen und damit der Grundstein für die Sicherstellung des Grundschutzes in diesen Ortsteilen legt.
Weiterhin haben sich die Kameraden in Abstimmung mit der Stadtwehrleitung aus einsatztaktischer Sicht entschieden, ab sofort ausschließlich gemeinsam vom Standort Horstdorf aus auszurücken. Das Gerätehaus der Ortswehr Kakau soll für die gemeinsame Ortswehr Horstdorf-Kakau und darüber hinaus auch als Hauptdomizil der gemeinsamen Kinder- und Jugendwehr weiter nutzbar bleiben, um am Standort Horstdorf für eine räumliche Entlastung zu sorgen.
Mit einer Informationsvorlage der Verwaltung sind die Volksvertreter zu den Plankennziffern des Haushalts 2025 in Kenntnis gesetzt worden. Den vorgestellten Unterlagen zufolge ist im Ergebnisplan zwischen den Erträgen (16,8 Millionen Euro) und dem Aufwand (20,4 Millionen Euro) eine Deckungslücke von 3,6 Millionen Euro zu verzeichnen. Allein für das Personal sind 8.596.400 Euro aufzubringen. Die an den Landkreis Wittenberg abzuführende Umlage stieg von 2,3 Millionen auf 3,4 Millionen Euro. Etwas günstiger fällt die Prognose bei den erwarteten Einnahmen aus der Gewerbesteuer aus. Hier sind 2.450.000 Euro im Zahlenwerk fixiert. 200.000 Euro mehr als 2024.
Bislang geltende Hebesätze bei Grundsteuern sollen zunächst bestätigt werden.
Die Sitzungsvorlagen und Protokoll (nach Freigebung) finden Sie im Bürgerinfoportal.
Öffentliche Bekanntmachung zum Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz am 26. November 2024
(öffentliche Bereitstellung: Freitag, den 15. November 2024, um 10:30 Uhr)