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Neues vom Wasserzweckverband

Der Verband wertet die Gebührenabrechnung im Jahr 2024 aus und nimmt wegen Photovoltaik Expertenhilfe in Anspruch

Verband wertet Abrechnung im April aus

Mit einer Auswertung der Gebührenabrechnung zur Entsorgung des Schmutzwassers im vergangenen Jahr wird beim Wasserzweckverband (WZV) Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode im April gerechnet. Dies teilte die WZV-Geschäftsführung am Rande des jüngsten Treffens der Mitglieder der Verbandsversammlung mit. Nach der Zustellung der Gebührenbescheide an die Verbraucher soll die Auswertung erstellt werden. Die Präsentation der Daten erfolgt voraussichtlich in der Verbandsversammlung am 12. Mai 2025.

WZV nimmt wegen Photovoltaik Expertenhilfe in Anspruch

Nach der Errichtung und Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage auf Gebäuden des Klärwerks „Am Prinzenstein“ hält der Wasserzweckverband (WZV) Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode an der Idee fest, auf dem Betriebsgelände eine Freiflächenanlage folgen zu lassen. Enstehen könnte diese auf einem bisher noch unbebauten Teil des Grundstückes der Kläranlage im südlichen Bereich neben dem Belebungsbecken.

Um die Erfolgsaussichten des Vorhabens noch vor der Einreichung eines Bauantrages auszuloten, will der Verband jetzt eine Hilfestellung der Bürogemeinschaft Büro für Siedlungserneuerung/WohnBund-Beratung Dessau in Anspruch nehmen. Das Büro ist für die fachliche Begleitung des landesweit einzigartigen Pilotprojektes einer „Beratungsstelle Denkmalbelange“, welches die Stadt Oranienbaum-Wörlitz mit Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt ins Leben rufen konnte, verantwortlich.

Von Seiten der WZV-Geschäftsführung wurde bestätigt, dass der Kontakt zu den Experten in Dessau hergestellt ist. Der Verband hat ihnen die bislang vorliegenden Vorstellungen übermittelt. Im April will man sich auf dem Klärwerksgelände treffen, um die örtliche Situation zu erfassen. Im Anschluss sind Aussagen möglich, ob auf dem Grundstück, das ein Teil des Gartenreiches Dessau-Wörlitz ist, eine Photovoltaik-Anlage die Genehmigung erhalten kann. Zur Prüfung der denkmalrechtlichen Belange gehört im Zuge des Vorhabens zum Beispiel auch eine Sichtfeldanalyse.

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