Osterfeuerverbot
Update 19.04.2025
Da die Waldbrandgefahrenstufe witterungsbedingt auf Stufe 2 herabgesetzt wurde, dürfen die Osterfeuer durchgeführt werden.
Stand 16.04.2025
Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass ein Abbrennen von Osterfeuern ab der Waldbrandstufe 3 strikt untersagt ist und eventuell erteilte Erlaubnisse erloschen sind.
Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine strafbare Handlung dar, sodass den Verursachern die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt werden.
Bereits genehmigte Feuer können bei einer Waldbrandstufe von 1 oder 2 nachgeholt werden. Eine Mitteilung des neuen Termins, beim Ordnungsamt, ist jedoch erforderlich.
Wir halten Sie hier über die aktuelle Waldbrandstufe auf dem Laufenden.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.