Hauptwohnsitz anmelden
Volltext
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie aus einem anderen Wohnort zu- oder innerhalb des bisherigen Wohnortes umziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Online-Anmeldung möglich.
Ansprechpunkt
Die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes ist zuständig.
Voraussetzungen
Bezug einer Haupt- oder alleinigen Wohnung oder Änderung einer Nebenwohnung zur Hauptwohnung bzw. zur alleinigen Wohnung.
Erforderliche Unterlagen
Für die persönliche Anmeldung vor Ort in Ihrer Meldebehörde benötigen Sie:
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
- aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreute Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Wird eine Online-Anmeldung angeboten, benötigen Sie:
- ein eingerichtetes Nutzerkonto (BundID),
- einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN),
- ein NFC-fähiges Smartphone, auf dem die Ausweis-App 2 installiert ist,
- Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
Frist
Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt