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Gewerbelegitimationskarte beantragen


Volltext

Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde/kreisfreie Stadt.

Voraussetzungen

Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • ggf. Handwerkskarte
  • ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

keine fachliche Freigabe

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