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Wohngelderhöhung beantragen


Volltext

Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie einen Antrag auf höheres Wohngeld stellen.

Teaser

Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

Verfahrensablauf

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen.

Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

Ansprechpunkt

Wohngeldbehörde

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

• die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,

• die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,

• die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.

Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Erforderliche Unterlagen

Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

• Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid),

• Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

• Nachweis über die Änderung.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.

Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.01.2023
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

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