Sprungziele
Seiteninhalt

Gaststättengewerbe Überwachung

Volltext

Mit der Leitung eines Gaststättenbetriebes beauftragte Personen und dort Beschäftigte haben der zuständigen Behörde auf Verlangen die für die Überwachung des Gewerbes erforderlichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte unentgeltlich zu erteilen.

Die mit der Überwachung des Betriebes beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke und Geschäftsräume zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen, sich die geschäftlichen Unterlagen vorlegen zu lassen und in diese Einsicht zu nehmen.

Auskunftspflichtige haben die Maßnahmen der Behörde zu dulden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeamt der Gemeinden und kreisfreien Städte.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Die Nachschau eines Gaststättenbetriebes ist gebührenpflichtig nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgmeinen Gebührenordnung des Landes Sachen-Anhalt.



Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Seite zurück Nach oben