Sprungziele
Seiteninhalt

Straßenschaden an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts) melden


Volltext

Sie können Straßenschäden (wie z.B. Schlaglöcher) melden. Ihre Meldungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die die erforderlichen Maßnahmen veranlassen. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und Sofortmaßnahmen beauftragt.

Teaser

Straßenschäden stellen eine Gefahr dar. Helfen Sie, die Gefahren zu beseitigen.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Gemeinde oder die kreisfreie Stadt.

Voraussetzungen

Um den Schaden schnellstmöglich zu beseitigen, sollten Sie die exakte Position nennen können.

Kosten

Rechtsgrundlage(n)

Seite zurück Nach oben