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Erlaubnis zum Führen von Booten und Schiffen beantragen


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Das Landesverwaltungsamt erteilt die Genehmigungen und Erlaubnisse für die gewerbliche Binnenschifffahrt auf Landesgewässern.

Es führt Prüfungen zum Erwerb der Berechtigung zum Führen von Fahrgastschiffen und Fähren auf Landesgewässern durch.

Rechtsgrundlage(n)

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