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Informationen zu Schadstoffen in Lebens- und Futtermitteln


Volltext

Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihnen nur Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände angeboten werden, die gesundheitlich und gebrauchstechnisch unbedenklich sind.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit für den Verbraucherschutz liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.

Hinweise (Besonderheiten)

Wichtige Hinweise erhalten Sie auch beim Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt.

Rechtsgrundlage(n)

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