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Schwerbehindertenausweis beantragen
Volltext
Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Kosten
kostenlos
Frist
Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
Der Schwerbehindertenausweis wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt.