Sprungziele
Seiteninhalt

Schwerbehindertenausweis beantragen


Volltext

Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Kosten

kostenlos

Frist

Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.

Der Schwerbehindertenausweis wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt.

Seite zurück Nach oben